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Das Formulieren von Zielen muss man immer wieder üben. Sie können als Zwischenergebnis formuliert und dann am Ende der Planung nochmal präzisiert werden. Die Nutzung der allgemein anerkannten und rechtlich gültigen Operatoren ist zu empfehlen. (http://handbuch-ru-sek.pti-ekmd.de/operatorenliste-der-epas/)
Bei der Evaluierung der Zielformulierung sollte immer die prinzipielle Überprüfbarkeit ins Auge gefasst werden. Es ist Ihnen zum Beispiel nicht möglich innere Denkbewegungen wie Kennenlernen oder Begreifen in Arbeitsaufträgen abzubilden.
Konkret sollte geprüft werden, ob man mithilfe Ihrer Stunde am formulierten Kompetenzziel arbeiten kann. Zu fragen wäre dann, ob die den Operatoren inhärenten Tätigkeiten in Ihrer Stunde auch stattfinden. Dabei ist weniger mehr. Es ist nicht notwendig jeden Teilschritt abzubilden. Wenn sich die Schülerinnen und Schüler im Ergebnis Ihrer Stunde zu etwas positionieren sollen, müssen Sie dafür sicher auch etwas, nennen, beschreiben oder analysieren. Für diese Einzelschritte müssen Sie separate Teilziele formulieren, um das Stundenziel möglichst klar und übersichtlich zu gestalten.